Kategorie: Allgemein Seite 24 von 47

Betretungsverbot

Liebe Eltern,

die Schule darf bis auf weiteres nur von Beschäftigten, Schulkindern, Handwerkern oder Lieferanten betreten werden. Es ist daher nur die äußere Haupt-Eingangstür geöffnet.Die Eingangstür zur Schule bleibt momentan verschlossen. Bei dringenden Anliegen machen Sie sich bitte entweder durch Klopfen am Fenster des Sekretariats oder einen Anruf bemerkbar. Für die OGS befindet sich ein Klingelknopf an der Tür.

Herzliche Grüße

Schulsozialarbeit

Liebe Kinder,

die momentane Situation ist für uns alle neu und wir alle müssen erst lernen, damit umzugehen. Zwar kann ich die meisten von euch erstmal nicht in der Schule sehen, aber trotzdem möchte ich für Dich da sein!

Vielleicht möchtest Du einfach mal mit jemandem reden, mir etwas erzählen oder hast eine Frage zu einem bestimmten Thema.

Du erreichst mich montags bis donnerstags zwischen 8.30 und 13.30 Uhr telefonisch unter 0152 – 31773411 oder per Email unter k.dillenburg@bedburg.de

Viele Grüße und bis ganz bald, eure Schulsozialarbeiterin Kathrin Dillenburg


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

das gleiche Angebot biete ich natürlich auch Ihnen an. Sie können sich gerne an mich wenden, wenn Sie Unterstützung oder Beratung zu bestimmten Themen benötigen.

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Dillenburg

Neue Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Antrag auf Betreuung

Zum Download finden Sie den Antrag auf Betreuung während des Ruhens des Unterrichts.

Ab dem 23.03.2020 ist unser Sekretariat nicht mehr durchgehend telefonisch erreichbar. Kontaktieren Sie uns daher bitte per Mail. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Schulverwaltungsamt der Stadt Bedburg, Tel. 02272/402-323 oder 02272/402-503.
Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und an uns weitergeleitet.  

Herzliche Grüße
Claudia Neiß

Neue Regelung zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

es gibt neue Information des Schulministeriums bezüglich der Notbetreuung. Diese wird ab Montag, den 23. März 2020 wie folgt erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die 

· in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, 

· dort unabkömmlich sind und 

· eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet.

Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Derzeit befinden wir uns in Abstimmung mit der Stadt und unserem OGS-Träger.

Entsprechende Antragsformulare werden spätestens im Laufe des Montags verfügbar sein und auf die Homepage gestellt.

Bitte teilen Sie uns schon jetzt per Email mit, ob Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen und Ihr Kind unsere Notgruppe besuchen soll, damit wir planen können. Die Formulare reichen Sie dann nach bzw. füllen Sie vor Ort aus.

Betreut werden können Kinder, die gesund sind und keine Erkältungssymptome o.ä. zeigen!

Herzliche Grüße und besonders Gesundheit wünscht Ihnen

Claudia Neiß

Schulleiterin

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